- Einschildige
- Einschildige,im Lehnsrecht Bezeichnung für die nur passiv Lehnsfähigen, meist die Ritterbürtigen, die ein Lehen nur empfangen, nicht vergeben konnten. In der Heerschildordnung bildeten sie den untersten (meist 7.) Schild (Stufe).
Universal-Lexikon. 2012.