Einschildige

Einschildige
Einschildige,
 
im Lehnsrecht Bezeichnung für die nur passiv Lehnsfähigen, meist die Ritterbürtigen, die ein Lehen nur empfangen, nicht vergeben konnten. In der Heerschildordnung bildeten sie den untersten (meist 7.) Schild (Stufe).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Heerbann — Heerbann, in der durch Karl d. Gr. eingeführten Kriegsverfassung das Aufgebot aller waffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d.h. zu einem Volkskrieg; mit der Ausbildung des Lehnswesens seit Ende des 10 Jahrh. allmählich durch das Dienstgefolge der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heerschild — Heerschild,   im Mittelalter ursprünglich Bezeichnung für das Heeresaufgebot allgemein, dann jedoch Bezeichnung für die Lehnsfähigkeit des Einzelnen, d. h. seine rechtliche Möglichkeit, ein Lehen zu empfangen (passive Lehnsfähigkeit) oder zu… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”